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AGB

AGB


Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen des Campingplatz Kampen


Stand 04.03.2024


Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, damit schon die Vorbereitung Ihrer Reise an die Nordsee keine Überraschungen bereitet.

1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Vertragsänderungen
4. Zahlungen und Fälligkeit
5. Anreise und Abreise
6. Spezifische Regelungen nach Saison
7. Besucher
8. Haustiere
9. Schadenersatz
10. Datenschutz
11. Stornierung, Rücktritt und Nichtinanspruchnahme des Gastes
12. Außerordentlicher Rücktritt, Kündigung, Platzverweis, Hausverbot des Campingplatzes
13. Haftung
14. Allgemeine Bestimmungen


1.   Geltungsbereich

      Der Campingplatz Kampen vermietet an den Gast den vereinbarten Stellplatz (Zelt, Wohnmobil, Wohnwagen,      

      Dauercampingplatz) mit der vereinbarten Ausstattung für die vereinbarte Aufenthaltsdauer.

      Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Mietverträge zur

      Vermietung von Stellplätzen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast (und seine Besucher siehe 7.) erbrachten

      weiteren Leistungen. Der Gast hat während seines Aufenthalts die dort aushängende Platzordnung zu beachten.


2.  Vertragsschluss

  •  Die Preise sind aktuell auf den Internetseiten des Campingplatz Kampen verfügbar. Weitere Preislisten haben keine Gültigkeit und geben nur Richtwerte (Prospekte und Internetportale von Drittanbietern).

  • Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, wenn zwischen diesem und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. (vgl. § 309 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ändert sich im laufenden Kalenderjahr der gültige MwSt.-Satz, können Preisanpassungen erfolgen.

  • Mit der Buchung bietet der Gast dem Campingplatz Kampen den Abschluss eines Mietvertrags für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast vom Campingplatz Kampen eine Buchungsbestätigung entweder per E-Mail oder vor Ort persönlich. Der Mietvertrag zwischen dem Campingplatz Kampen und dem Gast kommt mit der (An-) Rechnung durch den Gast oder mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast oder mit dem Betreten des Campingplatz Kampen innerhalb des Eingangsbereichs – zustande, je nachdem, was früher eintritt.

  • Zur Nutzung der Stellplätze sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt.

  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne eine Aufsichtsperson auf dem Campingplatz Urlaub machen. Aufsichtspersonen sind Erziehungsberechtigte oder Personen, denen von der Erziehungsberechtigten/dem Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen wurde.

  • Bei der Buchung von Optionen, wie zum Beispiel weiteren Platz für ein Zelt, Fahrzeug oder Anhänger hat der Gast die gewählte Platzgröße zu beachten. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich vor der Buchung beim Campingplatz Kampen.

  • Hat ein Dritter für den Gast mit dessen Einverständnis bestellt, haftet er dem Campingplatz Kampen gegenüber, zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

  • Unsere Stellplätze stehen nicht als Erstwohnsitz zur Verfügung.

  • Der Weiterverkauf, die Weitervermietung/Untervermietung oder Weitervermittlung von
    gebuchten Stellplätzen ist untersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  • Angebote vom Campingplatz Kampen zum Abschluss eines Mietvertrags sind freibleibend und unverbindlich. Der Campingplatz Kampen kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Mietvertrags mit einem Gast ablehnen.


3. Vertragsänderungen

  • Die Stellplätze werden gemietet wie besichtigt. Ein Stellplatzwechsel ist nur nach Genehmigung der Rezeption gestattet.

  • Eine Verlängerung können Sie vor Ort durchführen. Bitte beachten Sie die Verfügbarkeit. Gerne beraten Sie auch unsere Mitarbeiter in der Rezeption.

  • Änderungen oder Umbuchungen sind bis 30 Tage vor Anreise gegen Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,00 € möglich. Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden. Änderungen ab 30 Tage vor Anreise gelten als Stornierung.

  • Eine Umbuchung oder Stornierung der Reservierung online ist nicht möglich. Der Gast muss im Falle eines Umbuchungs- bzw. Stornierungswunsches direkt den Campingplatz Kampen kontaktieren.

  • Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Stellplatzes oder auf Erfüllung von speziellen Wünschen, die über die Überlassung eines Stellplatzes hinausgehen. Dies gilt auch, wenn dieser speziell auf dem Lageplan ausgewählt oder vom Campingplatz Kampen bestimmt wurde


4. Zahlungen und Fälligkeit

  • Mit der Reservierung wird die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 25% sofort fällig. Bei Kurzaufenthalts- oder Kurzfristige Buchungen beträgt die Anzahlung 100%.

  • Der Restbetrag ist grundsätzlich an dem Anreisetag fällig.

  • Wird die Anzahlung nicht fristgerecht entrichtet, so kann die Buchung sofort unwirksam werden, ohne dass der Gast nochmals ermahnt oder in Kenntnis gesetzt wird.

  • Nicht zuordenbare Zahlungen ohne klaren Verwendungszweck (Vertragspartner,
    Reservierungsnummer, Reservierungsdatum) oder gebündelte Zahlungen zu mehreren
    Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurücküberwiesen und gelten als nicht bezahlt.

  • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  • akzeptiert werden vor Ort Bargeld in Euro, Überweisungen, EC- und Maestro-Karten sowie die folgenden Kreditkarten: Visa und Mastercard (>20€). Sonstige Zahlungsmittel sind nur mit Zustimmung des Campingplatzes zulässig.


5. Anreise und Abreise

  • Unsere aktuellen Öffnungszeiten finden Sie an der Rezeption und auf unserer Webseite
    (Kontakt).

  • Um Wartezeiten zu verkürzen, wird um eine vorherige Online-Reservierungsanfrage gebeten.

  • In der Buchungsbestätigung angegebene An- und Abreisetermine sind verbindlich.

  • Die Anreise ist ab 15:00 Uhr für einen Stellplatz möglich. Eine frühere Anreise ist nur nach Absprache und Verfügbarkeit möglich.

  • Zur Erfüllung der Meldeformalitäten meldet sich jeder Gast beim Betreten des Campingplatzes in der Rezeption mit einem gültigen Personalausweis an. Dies dient der Erfüllung der Meldeformalitäten. Auf Anfrage werden diese Daten an Behörden oder kommunale Stellen weitergegeben. Eine Datenweitergabe der Meldedaten zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.

  • Gültiger Zutritt setzt die vollständige Bezahlung für den Zeitraum der An- und Abreise voraus.

  • Die Abreise hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen. Eine verspätete Abreise ist nur nach Absprache, Verfügbarkeit und gegen Aufpreis einer weiteren Übernachtung möglich. Erfolgt eine verspätete Abreise, ohne vorheriger Absprache, wird eine Gebühr von 50 € fällig.

  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Campinggast den Stellplatz geräumt und in sauberem Zustand zu verlassen. Vom Campinggast vorgenommene Veränderungen, egal ob sie vom Vermieter genehmigt wurden oder nicht, sind vom Campinggast auf eigene Kosten zu entfernen.

  • Die Stromgebühren werden nach Verbrauch berechnet und bei der Abreise entrichtet. Die Anfangs- und Endstände der Stromzähler werden vom Gast selbst abgelesen. Wird dies nicht vorgenommen, wird eine Pauschale von 3 KW pro Tag berechnet.

  • Der Müll ist nach der Hausordnung zu trennen.

  • Die Nachtruhe von 22:30 bis 07:30 Uhr ist stets einzuhalten. Grobe Verstöße führen zu einem Platzverweis.

 

6. Spezifische Regelungen nach Saison

  • In der Nebensaison behalten wir uns geänderte Öffnungszeiten der Rezeption vor.

  • In der Hauptsaison ist ein Mitarbeiter 24h telefonisch erreichbar. In der Nebensaison sind wir außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption nur telefonisch erreichbar.

 

7. Besucher

  • Der Campingplatz Kampen darf nur von den angemeldeten Personen betreten werden.

  • Angemeldet sind die im Vertrag namentlich benannten Personen. Weitere Besucher unterliegen Besuchergebühren.

  • Besucher ohne Zutrittserlaubnis durch das Personal zahlen eine erhöhte Gebühr von 60 Euro pro Tag und Person.

  • Der Gast/Dauercamper meldet seine Besucher einen Tag vor Ankunft, oder spätestens bei der Ankunft an, und haftet für die Entrichtung der Besuchergebühren, sowie für die Einhaltung der AGB und Platzordnung.

  • Die PKW der Besucher sind ausschließlich außerhalb des Campingplatz Kampen zu parken.


8. Haustiere

  • Das Mitbringen von Hunden und Katzen (nachfolgend „Haustiere“ genannt) bedarf der
    vorherigen Anzeige durch den Gast; Für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung bei dem Campingplatz Kampen anzufragen, wobei der Campingplatz in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann.

  • Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Campingplatz dem Gast bei dessen Anzeige mitteilt.

  • Nicht erlaubt sind Haustiere in den Sanitärgebäuden.

  • Von Haustieren verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigen. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass der Hund auf dem eigenen Stellplatz verbleibt.

  • Es besteht auf dem gesamten Gelände generell Leinenpflicht (keine Langlaufleine).

  • Gefährliche Hunde nach §2 HundehVO M-V (04.07.2000) sind zum Schutze der Mitmenschen verboten.

  • auf die Geltung die Hundehalterverordnung – HundehVO M-V (04.07.2000) in der jeweils geltenden Fassung wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Verstößen gegen §9 der HundehVO (Ordnungswidrigkeiten) und/oder nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen anderer Gäste durch mitgeführte Hunde behalten wir uns eine fristlose außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes vor.


9. Schadenersatz

  • In den Gebäuden ist das Rauchen (Tabakprodukte oder Rauchersatzprodukte verboten. Wir erheben pauschal eine Gebühr von min. 125,- € für Lüftung und Reinigung.

  • Dem Gast steht es im Falle einer Pauschalierung frei, nachzuweisen, dass die tatsächlich
    angefallenen Kosten geringer sind.

 

10. Datenschutz

  • Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten („Datenverarbeitung“) ist der Campingplatz Kampen. Weitere Hinweise kann der Gast auf der Webseite und im Rahmen des Buchungsprozesses abrufbaren Datenschutzhinweisen entnehmen. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Unseren Datenschutzbeauftragten kann der Gast per E-Mail, telefonisch oder über unsere Postadresse kontaktieren.

  • Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine von uns im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen und für die Zahlungsabwicklung relevanten Daten gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Beide Vertragspartner werden sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung die einschlägigen Bestimmungen der EUDatenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“), sowie
    aller weiteren maßgeblichen Gesetze beachten.

  • Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wir geben diese nur weiter, wenn dies nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO für Vertragszwecke erforderlich ist, wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben dazu verpflichtet sind (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO oder wir ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f.) DSGVO am wirtschaftlichen und effektiven Betrieb unseres Geschäftsbetriebes haben. Hierzu zählen Dienstleister, die im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO u.a. für den technischen Betrieb der Buchungssysteme oder mit der Durchführung des Mietvertrages auf dem Campingplatz beauftragt sind. Wir haben geeignete rechtliche Vorkehrungen sowie entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um für den Schutz der personenbezogenen Daten gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
    zu sorgen. Die Datenverarbeitung erfolgt in der Europäischen Union. Der Campingplatz
    übermittelt keine Daten in ein Drittland (d.h. in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

  • In regelmäßigen Abständen führen wir auf unserer Ferienanlage Bild- und Tonaufnahmen für Marketingzwecke durch. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie, dieses dem Fotograph bzw. Kamerateam gleich mitzuteilen. Sofern Personen nicht nur als sog. „Beiwerk” zu erkennen sind, wird keine Veröffentlichung ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.

  • Wenn Campingplatz Kampen personenbezogene Daten von einem Gast verarbeitet, ist der Gast Betroffener i.S.d. DSGVO und hat folgende Rechte: Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Des Weiteren hat der Gast das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO i.V.m. §19 BDSG zu beschweren. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, kann Campingplatz Kampen Nachweise von dem Gast verlangen, die belegen, dass es sich bei dem Gast um die Person handelt, für die sich der Gast ausgibt.

  • Die beim Campingplatz Kampen gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen. Nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Aufbewahrung für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbriefe, Buchungsbelege.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Besteuerung relevante
    Unterlagen sowie Meldescheine des Tourismus).


11. Stornierung, Rücktritt und Nichtinanspruchnahme des Gastes

  • Der Gast hat das Recht von der Buchung zurückzutreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich (per E-Mail, nicht per Mobiltelefon/Messenger) vorab erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Bei späterem Rücktritt oder vorzeitiger Abreise ist der Campinggast zur Bezahlung des Mietpreises in voller Höhe verpflichtet.

  • Dem Campinggast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Campingplatzinhaber ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, berechnen wir eine angemessene Stornogebühr nach folgender Aufstellung berechnen:
    • Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Nutzungsentgeltes;
    • Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Nutzungsentgeltes;
    • Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Nutzungsentgeltes.
    • Zusätzlich berechnen wir eine Stornogebühr von 25 €.
    Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung vor Beginn Ihres Urlaubs abzuschließen.

  • Im Falle von Rückbuchungen durch den Kunden (z.B. von Lastschriften, „Chargebacks“) ohne vorherige schriftliche Bestätigung werden dem Kunden Bearbeitungs- und Bankgebühren von mindestens 90 Euro in Rechnung gestellt.

  • Verschiebt sich der gebuchte Anreisetermin ohne Ihre Ankündigung oder es findet eine frühere Abreise statt, kann Ihre Übernachtungsmöglichkeit am nächsten Tag anderweitig vergeben werden. Das Belegen von nicht besetzten Übernachtungsmöglichkeiten durch den Campingplatz
    Kampen bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, solange dieser Gast auf einer anderen Übernachtungsmöglichkeit gleichen Typs hätte untergebracht werden können.

  • Bricht der Gast vor Ende der vereinbarten Mietdauer die Nutzung ab, wird der anteilige Mietzins nicht erstattet. Der Campingplatz Kampen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen wie anteilige Stromkosten pro Tag sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt (§ 537 Abs. 1 S. 2 BGB), es sei denn, der Gast hat den Abbruch der Nutzung zu vertreten.

  • Im Falle einer verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise besteht keine Rückerstattung eines anteiligen Betrages von der geleisteten Anzahlung, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln des Campingplatz Kampen die vorzeitige Abreise zwingend verursacht hat.

  • auf Stromlieferung besteht kein Rechtsanspruch. Strom kann nur zur Verfügung gestellt werden, sofern eine Anschlussmöglichkeit besteht.


12. Außerordentlicher Rücktritt, Kündigung, Platzverweis,Hausverbot des Campingplatzes

  • Bei groben Verstößen gegen die Vertragsbedingungen, Platzordnung oder den Hygieneplan, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Buchungen schuldhaft unter irreführen der oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden, erfolgen; der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

  • In Ausübung des Hausrechtes darf das Personal des Campingplatzes die Aufnahme von Personen verweigern, sie des Platzes verweisen oder ein dauerhaftes Hausverbot aussprechen und durchsetzen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Platzordnung und AGB notwendig erscheint. Ist der Verursacher nicht auszumachen, ist die gesamte Gruppe/Familie der Unterkunftsmöglichkeit(en) betroffen.

  • Der Campingplatz Kampen ist dazu berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (§569 BGB), um die Platzordnung und AGB durchzusetzen. Insbesondere wenn der Gast während seines Aufenthalts andere Gäste oder das Personal beleidigt oder gefährdet, die Ruhe und Ordnung nachhaltig stört, sich feindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, das Inventar des Platzes bzw. die Ausstattung mutwillig zerstört, beschädigt oder entfernt (Diebstahl), bei Missbrauch an Strom-, Frischwasser- oder Abwasserinfrastruktur, unter illegalem Drogenkonsum steht, alkoholisiert ist, für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nutzt und/oder wenn er sich in andere Weise vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere bei
    Verstößen gegen Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes aufgrund z.B. der aktuellen Corona Epidemie.

  • Ein Anspruch auf Erstattung des gezahlten (anteiligen) Entgelts und/oder der Kaution besteht in diesen Fällen nicht, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingplatz einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

 

13. Haftung

     1.    Der Gast übernimmt die Haftung, insbesondere gegenüber Dritten
            • Bei nicht ordnungsgemäßen Stromanschlüssen
            • Bei Schäden durch die ihm gehörenden Gasanlagen
            • Bei Schäden an Gegenständen, Anlagen, Natur und Umwelt des Campingplatzes.
            • Bei Verstopfung durch Entsorgung in Toiletten.

     2.  Das Benutzen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

     3.  Die verschuldensunabhängige Haftung des Campingplatz Kampen und/oder seiner Mitarbeiter (nachfolgend       

          Campingplatz) für anfängliche Sachmängel der Mietsache wird ausgeschlossen. Im Übrigen kann der Gast (seine

          Angehörigen und Besucher) vom Campingplatz Schadensersatz nur verlangen, soweit dem Campingplatz Vorsatz

          oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Campingplatz wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat;   

          in letztgenanntem Fall ist die Schadensersatzhaftung des Campingplatz jedoch auf den vorhersehbaren,

          typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Beispiele für welche keine Haftung übernommen wird:

          •   Bei Stromausfällen, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz bzw.

               Hagelschäden
         •    Bei Einbruch oder Diebstahl
         •    Beim Umstellen von Wohnwägen, um einer Gefahr vorzubeugen

     4.  Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder Mietunterkunft sind seitens des Gasts unverzüglich dem

          Campingplatz zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des  

          Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem Campingplatz angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist

          zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

 

14. Allgemeine Bestimmungen

     1.  Mit erscheinen verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit.

     2.  Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit 

          der übrigen Bestimmungen.

     3.  Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

     4.  Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen (Email) Bestätigung

          des Campingplatz Kampen.


Gerichtsstand ist für beide Seiten das Amtsgericht Niebüll.
Wir wünschen Ihnen angenehme An-/Abreise, schöne Urlaubstage und eine erholsame Zeit auf Sylt.

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