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AGB


Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen des Campingplatz Kampen


Stand  06.04.2025


Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, damit schon die Vorbereitung Ihrer Reise an die Nordsee keine Überraschungen bereitet.

1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Vertragsänderungen
4. Zahlungen und Fälligkeit
5. Anreise und Abreise
6. Spezifische Regelungen nach Saison
7. Besucher
8. Haustiere
9. Schadenersatz
10. Stornierung, Rücktritt und Nichtinanspruchnahme des Gastes
11. Außerordentlicher Rücktritt, Kündigung, Platzverweis, Hausverbot des Campingplatzes
12. Haftung
13. Allgemeine Bestimmungen

 

 


1. Geltungsbereich   

Der Campingplatz Kampen vermietet an den Gast den vereinbarten Stellplatz (Zelt, Wohnmobil, Wohnwagen, Dauercamper) mit der vereinbarten Ausstattung für die vereinbarte Aufenthaltsdauer.

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Mietverträge zur Vermietung von Stellplätzen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast (und seine Besucher siehe 7.) erbrachten weiteren Leistungen. Der Gast hat während seines Aufenthalts die dort aushängende Platzordnung zu beachten.


2.  Vertragsschluss

  •  Die Preise sind aktuell auf den Internetseiten des Campingplatz Kampen verfügbar. Weitere Preislisten haben keine Gültigkeit und geben nur Richtwerte (Prospekte und Internetportale von Drittanbietern).

  • Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, wenn zwischen diesem und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. (vgl. § 309 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ändert sich im laufenden Kalenderjahr der gültige MwSt.-Satz, können Preisanpassungen erfolgen.

  • Mit der Buchung bietet der Gast dem Campingplatz Kampen den Abschluss eines Mietvertrags für den angegebenen Zeitraum und die gemeldete Personenzahl an. Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald eine Buchungsbestätigung durch den Campingplatz Kampen übermittelt wurde – entweder per E-Mail oder persönlich vor Ort – und der Gast diese entgegennimmt. Alternativ gilt der Vertrag auch als geschlossen, wenn der Gast nach einer vorliegenden Reservierung den Platz betritt oder eine Anzahlung bzw. Zahlung leistet – je nachdem, was zuerst eintritt.

  • Zur Nutzung der Stellplätze sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt.

  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne eine Aufsichtsperson auf dem Campingplatz Urlaub machen. Aufsichtspersonen sind Erziehungsberechtigte oder Personen, denen von der Erziehungsberechtigten/dem Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen wurde.

  • Bei der Buchung von Optionen, wie zum Beispiel weiteren Platz für ein Zelt, Fahrzeug oder Anhänger hat der Gast die gewählte Platzgröße zu beachten. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich vor der Buchung beim Campingplatz Kampen.

  • Hat ein Dritter für den Gast mit dessen Einverständnis bestellt, haftet er dem Campingplatz Kampen gegenüber, zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

  • Unsere Stellplätze stehen nicht als Erstwohnsitz zur Verfügung.

  • Der Weiterverkauf, die Weitervermietung/Untervermietung oder Weitervermittlung von
    gebuchten Stellplätzen ist untersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  • Angebote vom Campingplatz Kampen zum Abschluss eines Mietvertrags sind freibleibend und unverbindlich. Der Campingplatz Kampen kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Mietvertrags mit einem Gast ablehnen.


3. Vertragsänderungen

  • Die Stellplätze werden gemietet wie besichtigt. Ein Stellplatzwechsel ist nur nach Genehmigung der Rezeption gestattet.

  • Eine Verlängerung können Sie vor Ort durchführen. Bitte beachten Sie die Verfügbarkeit. Gerne beraten Sie auch unsere Mitarbeiter in der Rezeption.

  • Änderungen oder Umbuchungen sind bis 30 Tage vor Anreise gegen Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,00 € möglich. Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden. Änderungen ab 30 Tage vor Anreise gelten als Stornierung.

  • Eine Umbuchung oder Stornierung der Reservierung online ist nicht möglich. Der Gast muss im Falle eines Umbuchungs- bzw. Stornierungswunsches direkt den Campingplatz Kampen kontaktieren.

  • Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Stellplatzes oder auf Erfüllung von speziellen Wünschen, die über die Überlassung eines Stellplatzes hinausgehen. Dies gilt auch, wenn dieser speziell auf dem Lageplan ausgewählt oder vom Campingplatz Kampen bestimmt wurde


4. Zahlungen und Fälligkeit

  • Mit der Reservierung wird die ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 25% sofort fällig. Bei Kurzaufenthalts- oder Kurzfristige Buchungen beträgt die Anzahlung 100%.

  • Der Restbetrag ist grundsätzlich an dem Anreisetag fällig.

  • Wird die Anzahlung nicht fristgerecht entrichtet, so kann die Buchung sofort unwirksam werden, ohne dass der Gast nochmals ermahnt oder in Kenntnis gesetzt wird.

  • Nicht zuordenbare Zahlungen ohne klaren Verwendungszweck (Vertragspartner,
    Reservierungsnummer, Reservierungsdatum) oder gebündelte Zahlungen zu mehreren
    Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurücküberwiesen und gelten als nicht bezahlt.

  • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  • akzeptiert werden vor Ort Bargeld in Euro, Überweisungen, EC- und Maestro-Karten sowie die folgenden Kreditkarten: Visa und Mastercard (>10€). Sonstige Zahlungsmittel sind nur mit Zustimmung des Campingplatzes zulässig.


5. Anreise und Abreise

  • Unsere aktuellen Öffnungszeiten finden Sie an der Rezeption und auf unserer Webseite
    (Kontakt).

  • Um Wartezeiten zu verkürzen, wird um eine vorherige Online-Reservierungsanfrage gebeten.

  • In der Buchungsbestätigung angegebene An- und Abreisetermine sind verbindlich.

  • Die Anreise ist ab 15:00 Uhr für einen Stellplatz möglich. Eine frühere Anreise ist nur nach Absprache und Verfügbarkeit möglich.

  • Zur Erfüllung der Meldeformalitäten meldet sich jeder Gast beim Betreten des Campingplatzes in der Rezeption mit einem gültigen Personalausweis an. Dies dient der Erfüllung der Meldeformalitäten. Auf Anfrage werden diese Daten an Behörden oder kommunale Stellen weitergegeben. Eine Datenweitergabe der Meldedaten zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.

  • Gültiger Zutritt setzt die vollständige Bezahlung für den Zeitraum der An- und Abreise voraus.

  • Die Abreise hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen. Eine verspätete Abreise ist nur nach Absprache, Verfügbarkeit und gegen Aufpreis einer weiteren Übernachtung möglich. Erfolgt eine verspätete Abreise, ohne vorheriger Absprache, wird eine Gebühr von 50 € fällig.

  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Campinggast den Stellplatz geräumt und in sauberem Zustand zu verlassen. Vom Campinggast vorgenommene Veränderungen, egal ob sie vom Vermieter genehmigt wurden oder nicht, sind vom Campinggast auf eigene Kosten zu entfernen.

  • Die Stromgebühren werden nach Verbrauch berechnet und bei der Abreise entrichtet. Die Anfangs- und Endstände der Stromzähler werden vom Gast selbst abgelesen. Wird dies nicht vorgenommen, wird eine Pauschale von 3 KW pro Tag berechnet, sofern kein Verbrauch gemeldet wurde.

  • Der Müll ist nach der Hausordnung zu trennen.

  • Die Nachtruhe von 22:30 bis 07:30 Uhr ist stets einzuhalten. Grobe Verstöße führen zu einem Platzverweis.

 

6. Spezifische Regelungen nach Saison

  • In der Nebensaison behalten wir uns geänderte Öffnungszeiten der Rezeption vor.

  • In der Hauptsaison ist ein Mitarbeiter 24h telefonisch erreichbar. In der Nebensaison sind wir außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption nur telefonisch erreichbar.

 

7. Besucher

  • Der Campingplatz Kampen darf nur von den angemeldeten Personen betreten werden.

  • Angemeldet sind die im Vertrag namentlich benannten Personen. Weitere Besucher unterliegen Besuchergebühren.

  • Besucher ohne Zutrittserlaubnis durch das Personal zahlen eine erhöhte Gebühr von 60 Euro pro Tag und Person.

  • Der Gast/Dauercamper meldet seine Besucher einen Tag vor Ankunft, oder spätestens bei der Ankunft an, und haftet für die Entrichtung der Besuchergebühren, sowie für die Einhaltung der AGB und Platzordnung.

  • Die PKW der Besucher sind ausschließlich außerhalb des Campingplatz Kampen zu parken.


8. Haustiere

  • Das Mitbringen von Hunden und Katzen (nachfolgend „Haustiere“ genannt) bedarf der
    vorherigen Anzeige durch den Gast; Für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung bei dem Campingplatz Kampen anzufragen, wobei der Campingplatz in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann.

  • Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Campingplatz dem Gast bei dessen Anzeige mitteilt.

  • Nicht erlaubt sind Haustiere in den Sanitärgebäuden.

  • Von Haustieren verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigen. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass der Hund auf dem eigenen Stellplatz verbleibt.

  • Es besteht auf dem gesamten Gelände generell Leinenpflicht (keine Langlaufleine).

  • Gefährliche Hunde nach §2 HundehVO M-V (04.07.2000) sind zum Schutze der Mitmenschen verboten.

  • auf die Geltung die Hundehalterverordnung – HundehVO M-V (04.07.2000) in der jeweils geltenden Fassung wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Verstößen gegen §9 der HundehVO (Ordnungswidrigkeiten) und/oder nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen anderer Gäste durch mitgeführte Hunde behalten wir uns eine fristlose außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes vor.


9. Schadenersatz

  • In den Gebäuden ist das Rauchen (Tabakprodukte oder Rauchersatzprodukte verboten. Wir erheben pauschal eine Gebühr von min. 125,- € für Lüftung und Reinigung.

  • Dem Gast steht es im Falle einer Pauschalierung frei, nachzuweisen, dass die tatsächlich
    angefallenen Kosten geringer sind.


10. Stornierung, Rücktritt und Nichtinanspruchnahme des Gastes

  • Der Gast kann jederzeit von seiner Buchung zurücktreten. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erfolgen – ausschließlich per E-Mail. Der Rücktritt per Mobiltelefon oder Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp) ist ausgeschlossen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Campingplatz Kampen.

  • Im Falle eines Rücktritts oder einer vorzeitigen Abreise bleibt der Gast zur Zahlung des vollständigen Mietpreises verpflichtet, sofern eine anderweitige Vermietung des Platzes nicht möglich ist.

    

     Für den Rücktritt berechnen wir folgende pauschale Stornokosten:

  • Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises

  • Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises

Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € erhoben. 

 

    Für Buchungen, die mehr als 6 Monate im Voraus erfolgen, gelten folgende abweichende Stornobedingungen:

  • Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises

  • Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises

Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € erhoben. ​

    Für Buchungen, die an Feiertagen (z. B. Ostern, Pfingsten, Weihnachten, etc.) oder bis 5 Tage vor     

    Mietbeginn erfolgen, gelten folgende abweichende Stornobedingungen

  • Rücktritt bis 80 % des vereinbarten Mietpreises

Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung vor Reiseantritt.

  • Im Fall von Rückbuchungen (z. B. bei Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen) ohne vorherige schriftliche Absprache werden dem Gast pauschal Bearbeitungs- und Bankgebühren in Höhe von mindestens 90 € berechnet.

  • Erfolgt die Anreise verspätet oder ohne vorherige Ankündigung, oder reist der Gast vorzeitig ab, kann der Stellplatz oder die Unterkunft ab dem nächsten Tag anderweitig vergeben werden. Die anderweitige Vergabe stellt jedoch keinen Ersatzmieter im Sinne von § 537 BGB dar, wenn der neue Gast auch auf einer anderen vergleichbaren Übernachtungsmöglichkeit hätte untergebracht werden können.

  • Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des anteiligen Mietpreises. Der Campingplatz Kampen muss sich jedoch ersparte Aufwendungen (z. B. anteilige Stromkosten) und eine mögliche anderweitige Nutzung des Platzes anrechnen lassen (§ 537 Abs. 1 Satz 2 BGB), sofern der Gast den Abbruch nicht selbst verschuldet hat.

  • Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung der geleisteten (An-)Zahlung, es sei denn, die Ursache hierfür liegt nachweislich in einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Campingplatzes Kampen.

  • Ein Anspruch auf Stromversorgung besteht nicht. Strom kann nur bereitgestellt werden, wenn eine geeignete Anschlussmöglichkeit vorhanden ist.


11. Außerordentlicher Rücktritt, Kündigung, Platzverweis,Hausverbot des Campingplatzes

  • Bei groben Verstößen gegen die Vertragsbedingungen, Platzordnung oder den Hygieneplan, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Buchungen schuldhaft unter irreführen der oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden, erfolgen; der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

  • In Ausübung des Hausrechtes darf das Personal des Campingplatzes die Aufnahme von Personen verweigern, sie des Platzes verweisen oder ein dauerhaftes Hausverbot aussprechen und durchsetzen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Platzordnung und AGB notwendig erscheint. Ist der Verursacher nicht auszumachen, ist die gesamte Gruppe/Familie der Unterkunftsmöglichkeit(en) betroffen.

  • Der Campingplatz Kampen ist dazu berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (§569 BGB), um die Platzordnung und AGB durchzusetzen. Insbesondere wenn der Gast während seines Aufenthalts andere Gäste oder das Personal beleidigt oder gefährdet, die Ruhe und Ordnung nachhaltig stört, sich feindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, das Inventar des Platzes bzw. die Ausstattung mutwillig zerstört, beschädigt oder entfernt (Diebstahl), bei Missbrauch an Strom-, Frischwasser- oder Abwasserinfrastruktur, unter illegalem Drogenkonsum steht, alkoholisiert ist, für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nutzt und/oder wenn er sich in andere Weise vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere bei
    Verstößen gegen Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes aufgrund z.B. der aktuellen Corona Epidemie.

  • Ein Anspruch auf Erstattung des gezahlten (anteiligen) Entgelts und/oder der Kaution besteht in diesen Fällen nicht, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingplatz einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

 

12. Haftung

  •   Der Gast übernimmt die Haftung, insbesondere gegenüber Dritten

• Bei nicht ordnungsgemäßen Stromanschlüssen           

• Bei Schäden durch die ihm gehörenden Gasanlagen            

• Bei Schäden an Gegenständen, Anlagen, Natur und Umwelt des Campingplatzes.            

• Bei Verstopfung durch Entsorgung in Toiletten.

  •    Das Benutzen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

  •    Die verschuldensunabhängige Haftung des Campingplatz Kampen und/oder seiner Mitarbeiter (nachfolgend       

       Campingplatz) für anfängliche Sachmängel der Mietsache wird ausgeschlossen. Im Übrigen kann der Gast (seine

       Angehörigen und Besucher) vom Campingplatz Schadensersatz nur verlangen, soweit dem Campingplatz Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Campingplatz wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat;  in letztgenanntem Fall ist die Schadensersatzhaftung des Campingplatz jedoch auf den vorhersehbaren,

        typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Beispiele für welche keine Haftung übernommen wird:

          •   Bei Stromausfällen, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz bzw.

               Hagelschäden
         •    Bei Einbruch oder Diebstahl
         •    Beim Umstellen von Wohnwägen, um einer Gefahr vorzubeugen

  •  Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder Mietunterkunft sind seitens des Gasts unverzüglich dem

              Campingplatz zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des  

              Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem Campingplatz angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene    

      Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

 

13. Allgemeine Bestimmungen

  •  Mit erscheinen verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit.

  •  Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit 

      der übrigen Bestimmungen.

  •  Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

  •  Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen (Email) Bestätigung

              des Campingplatz Kampen.


Gerichtsstand ist für beide Seiten das Amtsgericht Niebüll.
Wir wünschen Ihnen angenehme An-/Abreise, schöne Urlaubstage und eine erholsame Zeit auf Sylt.

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